Justitia auf grauem Hintergrund.

Gerichts- und Behördendolmetschen

Bei Gerichtsverhandlungen werden wir als öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher*innen hinzugezogen, um zu gewährleisten, dass Verfahrensbeteiligte, die kein Deutsch sprechen oder der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, alles verstehen und auch selbst zu Wort kommen können. Durch die Sprachübertragung wird ihr Recht auf rechtliches Gehör garantiert. Andernfalls droht ein Verfahrensfehler.

Dabei ist das Flüsterdolmetschen meist die Dolmetschtechnik der Wahl. Mangels technischer Ausrüstung, wie zum Beispiel einer mobilen Dolmetschanlage im Verhandlungszimmer, übertragen Gerichtsdolmetscher*innen der betroffenen Person gleichzeitig und flüsternd das gesprochene Wort der anderen, an der Verhandlung beteiligten Personen. Äußert sich der fremdsprachige Verfahrensbeteiligte selbst, übertragen wir das Gesagte als Konsekutivdolmetscher*innen, das heißt, Abschnitt für Abschnitt zeitversetzt, ins Deutsche.

Die Sprachübertragung durch vereidigte Dolmetscher*innen wird auch von Behörden und Ämtern bei Verwaltungsakten gefordert, wie zum Beispiel von Standesämtern bei Eheschließungen unter Beteiligung von Personen, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind. Gleiches gilt für Termine bei Notaren und Rechtsanwälten, wenn Auslandsbeteiligung besteht.

Auch die Polizeien der Länder und Bundesbehörden (Zoll und Bundespolizei) können Gerichtsdolmetscher*innen hinzuziehen, wenn eine Person, die zur Zeugenaussage oder als beteiligte oder beschuldigte Person vernommen werden soll, kein oder zu wenig Deutsch spricht.

Gerne stehen Ihnen die Gerichtsdolmetscher*innen unseres Netzwerks in der Region Bodensee-Oberschwaben-Hochrhein für Ihr Anliegen zur Verfügung.

Tobias Barisch

  • Deutsch > < Vietnamesisch
  • Englisch > Vietnamesisch

Delia Cruz

  • Deutsch > < Spanisch
  • Französisch > Deutsch
  • Französisch > Spanisch